§ 1 Allgemeines

Sie müssen diese Bedingungen akzeptieren damit Vermietung und Lieferung erfolgen. Wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden, besonders bei Zahlungsverzug des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge nicht oder nur teilweise zu erfüllen. Außerdem ist der Vermieter berechtigt von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich für 24 Stunden nach Lieferung. Rabatte für Langzeitmiete sind nach Absprache möglich. Die Bestellung ist dann angenommen, wenn dies vom Mieter schriftlich bestätigt wurde oder die Geräte übergeben sind. Verbindungskabel (beinhaltet: Netzstecker, Doppelsteckdosen, Lautsprecherkabel, Chinchkabel, DMX-Kabel) für die einzelnen Geräte sind im Preis enthalten. Kosten und Gebühren welche aufgrund von behördlichen Auflagen entstehen, zahlt der Mieter. Technische Ausfälle der Geräte können vorkommen und führen zu keiner Mietpreisminderung.
Ab 10km Entfernung von Fritzlar werden Fahrtkosten angerechnet.

§ 3 Abholung / Lieferung

Bei der Abholung oder Lieferung muss der gültige Personalausweis des Mieters vorgelegt werden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er mit den Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
Die Mietkosten müssen bei der Rückgabe oder bei der Abholung in bar bezahlt werden.
Bei Abholung oder Lieferung befinden sich die Geräte technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand. Davon hat sich der Mieter zu überzeugen. Reklamationen im Nachhinein sind nicht möglich.
Die gemieteten Geräte müssen zu den vereinbarten Zeiten zurückgegeben werden, wenn dies nicht eingehalten wird, oder die Mietdauer überschritten wird, erhöht sich die Mietdauer um den jeweiligen Tagessatz.

§ 4 Stornierung

Wird eine Reservierung bis 3 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt storniert, trägt der Mieter 10% des Mietpreises.
Wird eine Reservierung innerhalb von 3 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt storniert, trägt der Mieter 50% des Mietpreses.

§ 5 Material

Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden. Außerdem dürfen die Geräte und Kabel nicht beklebt werden. Die Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Auch fehlende Kleinteile wie z.B. Stecker, Schrauben etc. müssen vom Mieter ersetzt werden.

§ 6 Defekte

Der Mieter muss den Vermieter sofort bei der Rückgabe der Geräte auf jegliche Defekte hinweisen. Für Schäden, die vom Mieter nicht gemeldet wurden, wird dieser zur Rechenschaft gezogen. Für jegliche Schäden an den Geräten muss der Mieter in entsprechendem Maße aufkommen. Bei einem Diebstahl ist der Mieter für die Schadensregulierung zuständig. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis geltend gemacht.

Stand: 24.04.2008